Neue Koraninterpretation und Doofheiten bis zum Abwinken

Hat also eine Richterin an einem deutschen Gericht einer muslimischen Frau die Prozesskostenbeihilfe zu einer vorzeitigen Scheidung verweigert, weil sich aus dem Koran ergebe, das es ja erlaubt sei seine Frau zu schlagen.

Ein RichterIN! Eines deutschen Gerichtes! Hat gesagt: Deutsches Gesetze is egal, im Koran steht: du darfst Frau schlagen. Also wat will die Alte? Vorzeitige Scheidung weil ihr Mann sie bedroht? Kann ja jede kommen.

Mal abgesehen davon, dass das bei "Ehrenmorden" völlig neue Möglichkeiten bietet.... ich kenne den Koran ja nicht im Detail, aber dass da drin steht man darf Frauen schlagen halte ich für eher unwahrscheinlich. (spätere Anmerkung: Hab mich inzwischen schlau gemacht: steht tatsächlich drin. In der Bibel stehen übrigens auch sehr sehr seltsame Sachen drin. Man wundert sich, wieso alle immer davon reden, das Religion einem als moralisch Richtschnur dienen könne)

Soweit so bescheuert. Heute sagt nun der Sprecher des Frankfurter Amtsgerichts, Bernhard Olb, der Frau (gemeint ist die Richterin) sei die "Tragweite und Sprengkraft" ihrer Aussage nicht klar gewesen.
Ach so!
Mit anderen Worten: wenn´s nur die geschlagene Ehefrau betroffen hätte, DANN wärs kein Problem gewesen so zu entscheiden, aber jetzt wo alles aufmerksam wird und sich selbst die diversen Verbände der Moslems befremdet zeigen, da war´s dann doch nicht so gut?

Die "Tragweite", dass die Frau ein paar Monate länger von Ihrem Ehemann bedroht und geschlagen wird allein reicht nicht?

Aber nun sei ja alles gut, die Richterin sei wegen Befangenheit abgezogen worden.
Toll. Nur: Im Mai ist das Trennungsjahr sowieso rum, und die Frau hat nichts mehr davon weiter die VORZEITIGE Scheidung einzureichen.
Ob die Richterin also für den Fall weiter zuständig ist oder nicht ist nun sowieso egal.