Mordversuch

Thema heute: Unser Justizsystem.

Ein Flaschenwerfer, der bei den diesjährigen 1. Mai Folkloreveranstaltungen ("Revolutionärer 1.Mai") leere Bierflaschen in Richtung der gepanzerten "Bullenschweine" geworfen hatte (ein echter Revoluzzer halt), ist heute in Berlin zu 2 Jahren ohne Bewährung verurteilt worden, obwohl niemand verletzt wurde (Offizielle Verlautbarung: "Ob durch die Flaschenwürfe ein Polizist verletzte wurde, konnte nicht geklärt werden").

Ja klar, da muss man HART DURCHGREIFEN!

Wenn Neonazis Flaschen werfen und auch unstrittig tatsächlich jemanden treffen, geht's glimpflicher ab:
Der Neonazi, der Februar 2008 eine Flasche gezielt auf eine Frau ("eine Linke!") warf und sie auch am Kopf traf und verletzte, wurde zu 8 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Dabei war der gute Mann (ein KFZ Mechaniker aus Seelze bei Hannover) bereits mehrfach einschlägig vorbestraft.

Die Berliner Staatsanwaltschaft in Berlin ist jetzt übrigens dazu übergegangen, gegen die Stein- und Flaschenwerfer der Maikrawalle wegen "Mordversuch" zu ermitteln. Ohne solche Tricks kriegt man 2 Jahre Knast für die kreuzberger Altglasentsorgungsmethode vermutlich nicht so richtig verargumentiert.

Zum Vergleich: Beim Neonaziangriff auf ein Zeltlager im Juli 2008 in Nordhessen (wir erinnern uns: ein "Angehöriger der rechten Szene" hatte mit einem SPATEN und einer Flasche auf unter anderem ein 13-Jähriges schlafendes Mädchen eingeschlagen) geht die Kasseler Staatsanwaltsachaft hingegen NICHT von einer Tötungsabsicht aus.

Vermutlich wollte er das Mädchen mit dem Spaten kitzeln und ist im Suff nur abgerutscht.